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Ihre Chancen

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Ihre Risiken

  • Nachrangabrede: Das auf den Sparkassenkapitalbrief eingezahlte Kapital wird im Fall des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Sparkasse oder der Liquidation der Sparkasse erst ausgezahlt, nachdem die Forderungen aller nicht nachrangigen Gläubiger erfüllt wurden. Es besteht die Gefahr des Zinsausfalls, sowie die Gefahr des Kapitalverlustes bis hin zum Totalverlust. Eine Übersicht über die Haftungsreihenfolge der verschiedenen Investitionen ist auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung abrufbar (https://www.bafin.de/dok/7991302). Eine Aufrechnung des Rückerstattungsanspruches aus dem Sparkassenkapitalbrief durch den Gläubiger gegen Forderungen der Sparkasse ist ausgeschlossen.
  • Der Sparkassenkapitalbrief ist während der Laufzeit unkündbar, er kann nicht verkauft, übertragen oder vorzeitig zurückgegeben werden.
  • Der Sparkassenkapitalbrief stellt bankaufsichtsrechtlich Eigenmittel (Ergänzungskapital) dar. Forderungen mit Eigenkapital- / Eigenmittelcharakter, insbes. gemäß Randnr. 41, 44 der Mitteilung der EU-Kommission 2013/C 216/01 vom 30. Juli 2013 („Bankenmitteilung“), fallen nicht unter die Einlagensicherung und die Institutssicherung des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe.
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