Die Sparkasse Allgäu und die Sparkassenstiftung Allgäu unterstützen in der Region durch Spenden sehr großzügig gemeinnütziges Engagement in den Bereichen Kultur, Sport, Soziales, Bildung und Umwelt.
Unser Verständnis der Spendenvergabe
Abgabefristen:
Die Spendenanträge werden im aktuellen Kalenderjahr gesammelt und müssen bis spätestens 31.12. bei einer unserer Filialen oder der Sparkasse Allgäu, Herrn Josef Maierhofer oder Herrn Wolfgang Schönmetzler, Residenzplatz 23, 87435 Kempten eingereicht werden. Die Auszahlung erfolgt dann im Folgejahr. Kleinspenden können bereits vorab von der Sparkasse genehmigt und ausbezahlt werden.
Steuerliche- und aufsichtsrechtliche Behandlung :
Bei Spenden bis einschließlich € 200,-- genügen die Angaben zu Steuer im Spendenantrag. Über € 200,-- ist nach Eingang der Spende beim Spendenempfänger unmittelbar danach eine Zuwendungsbestätigung z.G. der Sparkasse Allgäu, Residenzplatz 23, 87435 Kempten oder der Sparkassenstiftung Allgäu, Residenzplatz 23, 87435 Kempten auszustellen. Hierfür werden wir ihnen den entsprechenden Vordruck zur Verfügung stellen. Dies ist nicht notwendig, wenn die Spendenzahlung der Sparkasse Allgäu über die Spendenplattform gut-für-das-Allgäu erfolgt.
Bei Zuwendungen aus dem „Reinertrag des Sparkassen-PS-Sparen und Gewinnens“ ist zusätzlich vom Spendenempfänger eine Erklärung über die Verwendung von Zuwendungen abzugeben.
Die Sparkasse Allgäu unterstützt in der Region durch Sponsoring sehr großzügig gemeinnütziges Engagement in den Bereichen Kultur, Sport, Soziales, Bildung und Umwelt.
Unser Verständnis der Sponsoringvergabe
Einreichung Sponsoringanträge:
Ihre Sponsoringanträge können Sie bei einer unserer Filialen oder der Sparkasse Allgäu, Herrn Josef Maierhofer oder Herrn Wolfgang Schönmetzler, Residenzplatz 23, 87435 Kempten einreichen.