Die Sparkasse Allgäu und die Sparkassenstiftung Allgäu unterstützen in der Region durch Spenden sehr großzügig gemeinnütziges Engagement in den Bereichen Kultur, Sport, Soziales, Bildung und Umwelt.
Unser Verständnis der Spendenvergabe
Abgabefristen:
Die Spendenanträge werden im aktuellen Kalenderjahr gesammelt und müssen bis spätestens 31.12. bei der Sparkasse Allgäu, Residenzplatz 23, 87435 Kempten oder einer unserer Filialen eingereicht werden. Die Auszahlung erfolgt dann im Folgejahr. Kleinspenden können bereits vorab von der Sparkasse genehmigt und ausbezahlt werden.
Steuerliche und aufsichtsrechtliche Behandlung :
Bei Spenden bis einschließlich 300,00 Euro genügen die Angaben zu Steuer im Spendenantrag. Über 300,00 Euro ist unmittelbar nach Eingang der Spende beim Spendenempfänger eine Zuwendungsbestätigung z.G. der Sparkasse Allgäu, Residenzplatz 23, 87435 Kempten oder der Sparkassenstiftung Allgäu, Residenzplatz 23, 87435 Kempten auszustellen.
Bei Zuwendungen aus dem „Reinertrag des Sparkassen-PS-Sparen und Gewinnens“ ist zusätzlich vom Spendenempfänger eine Erklärung über die Verwendung von Zuwendungen abzugeben.
Die Sparkasse Allgäu unterstützt in der Region durch Sponsoring sehr großzügig gemeinnütziges Engagement in den Bereichen Kultur, Sport, Soziales, Bildung und Umwelt.
Unser Verständnis der Sponsoringvergabe
Einreichung Sponsoringanträge:
Ihre Sponsoringanträge können Sie bei der Sparkasse Allgäu, Residenzplatz 23, 87435 Kempten oder einer unserer Filialen einreichen.