Shoppen im Internet ist einfach. Bezahlen im Internet mit 3-D Secure ist einfach sicher. Einmal freigeschaltet, profitieren Sie von zusätzlichem Schutz bei allen zukünftigen Online-Zahlungen mit Ihrer Sparkassen-Card (Debitkarte)1. Mit der S-pushTAN-App geben Sie, nach Aufforderung des Online-Händlers dank der sicheren 2-Faktor-Authentifizierung, Ihren Online-Kauf mit nur einem Wisch auf Ihrem Smartphone oder Tablet frei.
Sie nutzen das chipTAN-Verfahren? Kein Problem. Mit der S-pushTAN-App können Sie Ihre Online-Kartenzahlungen beim Online-Shopping bestätigen, ohne Ihr Sicherungsverfahren für das Online-Banking zu wechseln.
Einkaufen, bezahlen, freigeben, fertig. Schalten Sie jetzt 3-D Secure in nur wenigen Schritten frei, damit Sie auch in Zukunft einfach sicher online bezahlen können.
Scannen Sie einfach den zu Ihrem mobilen Endgerät passenden QR-Code und laden Sie die S-pushTAN-App bequem aus dem App Store oder von Google Play.
1 Mit Debitkarte ist hier die Sparkassen-Card mit Co-Badge Mastercard Debit oder mit Co-Badge Visa Debit gemeint.
2 Wenn Sie die S-pushTAN-App bereits nutzen, entfällt dieser Schritt.
Fragen und Antworten rund um die Online-Kartenzahlung
3-D Secure ist ein Sicherheitsstandard für Online-Kartenzahlungen mit Ihrer Kreditkarte oder Sparkassen-Card (Debitkarte) mit Co-Badge Debit Mastercard oder Visa Debit. Mastercard® Identity Check™ beziehungsweise Visa Secure ist ein Service von Mastercard®/Visa und Ihrer Sparkasse, der Ihnen beim Online-Shopping zusätzlichen Schutz vor unberechtigter Verwendung Ihrer Kredit- oder Sparkassen-Card bietet. Die S-ID-Check-App für Kreditkarten und die S-pushTAN-App für die Sparkassen-Card erfüllen die aktuellen rechtlichen Anforderungen an die Sicherheit von Internetzahlungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Durch die korrekte Nutzung von Mastercard® Identity Check™ bzw. Visa Secure während eines Online-Bezahlvorgangs weisen Sie sich als rechtmäßige:r Karteninhaber:in aus und der Kaufvorgang wird abgeschlossen. Bestätigen Sie die Transaktion nicht, wird der Kaufvorgang nicht autorisiert und somit nicht durchgeführt.
Auch wenn ein Händler generell Mastercard® Identity Check™ oder Visa Secure anbietet, heißt das nicht, dass jede Zahlung bestätigt werden muss.
Nein. Sie können Ihre bestehende Karte nutzen, müssen diese aber für das Verfahren registrieren.
Der CVV/CVC Code ist ein individuelles, aufgedrucktes und daher nicht maschinell lesbares Sicherheitsmerkmal. Bei Visa nennt sich die Prüfziffer derzeit Card Validation Value 2 (CVV2), bei Mastercard Card Validation Code 2 (CVC2).
Die Prüfziffer ist bei Mastercard und Visa eine dreistellige Zahlenkombination und befindet sich auf der Rückseite der Karte am rechten Rand der Signaturbox.
Die Kartenprüfnummer muss beim Online-Shopping eingegeben werden, um sicherzustellen, dass Sie als Käufer:in tatsächlich im Besitz der Kredit- oder Debitkarte1 sind. Gestohlene Daten der Kreditkarten und Debitkarten von Mastercard und Visa (geprägte Ziffern) sind beim Online-Shopping ohne die CVV- oder CVC-Nummer unbrauchbar, denn nur mit der gedruckten Prüfziffer lässt sich der Kauf abschließen.
Die Kartennummer finden Sie auf der Vorderseite ihrer Sparkassen-Card mit Co-Badge.
Damit Sie mit Ihrer Sparkassen-Card mit Co-Badge das 3-D Secure-Verfahren nutzen können, benötigen Sie die S-pushTAN-App. Die App selbst laden Sie im App Store von Apple oder im Google Play Store von Android kostenlos auf Ihr Smartphone oder Tablet herunter.
Nein. Eine Nutzung des pushTAN-Sicherungsverfahrens für das Online-Banking ist nicht zwingend erforderlich. Sie können weiterhin das Sicherungsverfahren Ihrer Wahl nutzen.
Als Mitkontoinhaber:in müssen Sie den Prozess zur Freischaltung auf der Landingpage eigenständig durchlaufen, sodass die Zustimmung aller Kontoinhaber:innen eingeholt werden kann und alle Karten registriert werden können.Für einen sicheren Einkauf im Internet mithilfe von 3-D Secure ist es notwendig, dass alle Mitkontoinhaber:innen sich für das Freigabeverfahren freischalten. Die Anpassung dessen befindet sich in der Planung. Eine Frist zur Registrierung gibt es für Sie als Mitkontoinhaber:in nicht. Sie können sich auch zeitlich unabhängig voneinander registrieren.
Teilweise. Ist der/die Kontoinhaber:in eine natürliche Person mit einem gewerblichen Konto, so funktioniert die Freischaltung von 3-D Secure über die beschriebenen Wege auf dieser Website. Liegt aber ein Konto für eine Gesellschaft (wie einer BGB-Gesellschaft, OHG, KG, Partnerschaft, GmbH, UG (haftungsbeschränkt), KG, AG etc.) vor, so ist es derzeit aus rechtlichen Gründen für die juristischen Personen nicht möglich die Karte für das 3-D Secure-Verfahren freizuschalten. Die Anpassung dessen befindet sich in der Planung.
Nein. Bevollmächtigte Personen können aufgrund von rechtlichen Vorgaben noch keine 3-D Secure-Registrierung durchführen. Eine Zustimmung kann rechtsicher nur durch die Vertragsinhaber:innen erfolgen, welche eben die Kontoinhaber:innen sind. Die Anpassung dessen befindet sich in der Planung.
Nein. Aktuell ist es nicht möglich, dass Minderjährige sich selbständig (auch nicht durch die Zustimmung der Erziehungsberechtigten) für 3-D Secure in Verbindung mit der S-pushTAN-App registrieren können. Dies liegt an den rechtlichen Vorgaben, die in Bezug auf Kund:innen unter 18 Jahren einzuhalten sind. Die Anpassung dessen befindet sich in der Planung.
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