Die Sparkasse Allgäu beschäftigte sich schon länger mit dem Gedanken, seine Verbundenheit zum Allgäu und seiner Mitbürger Ausdruck zu verleihen. Daher gründete sie im Oktober 2006 eine eigene Stiftung – die Sparkassenstiftung Allgäu.
Der Zweck der Sparkassenstiftung Allgäu ist bewusst breit gefächert, um die Projekte seiner engagierten Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen.
Die Förderung erfolgt in der Regel im Geschäftsbereich der Sparkasse Allgäu. Ihre Zustiftung kommt daher den in unserer Region lebenden Menschen zugute.
Seit 2006 hat die Sparkasse Allgäu über 20,2 Mio. Euro in die Sparkassenstiftung eingebracht. Und auch zukünftig will die Sparkasse Allgäu die Sparkassenstiftung finanziell fördern.
Die Sparkassenstiftung Allgäu schüttet in diesem Jahr 50.000 Euro für Integrationsprojekte aus.
Unser Zusammenleben soll von Respekt, gegenseitigem Vertrauen, Toleranz, Zusammengehörigkeitsgefühl und gemeinsamer Verantwortung geprägt sein. Dies kann auf unterschiedlichsten Ebenen erfolgen.
Mit dem Projektschwerpunkt Integration im Jahr 2024 möchte die Sparkassenstiftung Allgäu Projekte unterstützen, die auf Menschen mit Migrationshintergrund ausgerichtet sind. Dabei geht es nicht nur um das erste Ankommen, sondern auch um das Bleiben und darum, ein Teil der Gesellschaft und Gemeinschaft im Allgäu zu werden. Durch die Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses darüber, wie wir als Gesellschaft leben wollen, und durch die aktive Unterstützung der Zugehörigkeit zu unserer Gemeinschaft kann ein wesentlicher Beitrag zur Identifikation entstehen. Die Stiftung freut sich auf alle Projekte, die diese Idee und dieses Ziel aktiv unterstützen und umsetzen.
Voraussetzung ist die anerkannte Gemeinnützigkeit, die regionale Begrenzung auf das Geschäftsgebiet der Sparkasse Allgäu, und dass der Projektzeitraum auf eine max. Laufzeit von 6 Monaten ausgerichtet ist. Ausgeschlossen sind politische Organisationen oder Institutionen bei Aufgaben, die den Sparkassenträgern zugerechnet werden müssen.
Dem Stiftungsvorstand gehören an:
Der Stiftungsvorstand führt die Geschäfte der Stiftung und entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten. Die weiteren Aufgaben können Sie der Stiftungssatzung entnehmen.
Dem Stiftungsrat gehören an:
Der Stiftungsrat kontrolliert die Arbeit des Stiftungsvorstandes. Die weiteren Aufgaben entnehmen Sie bitte der Stiftungssatzung.
Mit Hilfe Ihrer Zuwendung zugunsten des Stiftungsvermögens (Zustiftung) unterstützen Sie dauerhaft die Projekte der Allgäuer Bürgerinnen und Bürger. Denn nur die Erträge aus der Anlage des Stiftungsvermögens werden ausgeschüttet – damit kann die Sparkassenstiftung Allgäu über Generationen hinweg lohnenswerte Vorhaben fördern. Zum Wohle aller unserer Mitbürger.
Die Förderung erfolgt unter Mitwirkung der Sparkasse Allgäu. Den Antrag für die Unterstützung Ihres Projekts finden Sie hier.
Vermögensübertragungen zu Gunsten einer Stiftung wollen wohl überlegt sein. Selbstverständlich bieten Ihnen die Vermögensberater der Sparkasse Allgäu in sämtlichen Fragen der Vermögensplanung und -übertragung ihre professionelle Unterstützung an.
Sprechen Sie einfach mit Ihrem persönlichen Berater. Auf Ihre persönlichen Verhältnisse abgestimmt, empfehlen wir Ihnen ein gemeinsames Gespräch mit Ihrem Steuerberater.
Für sämtliche Spenden und Zustiftungen an die Sparkassenstiftung Allgäu erhalten Sie eine formgerechte Zuwendungsbestätigung zur Vorlage beim Finanzamt.
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