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Spendenantrag

Spendenantrag

Die Sparkasse Allgäu und die Sparkassenstiftung Allgäu unterstützen in der Region durch Spenden sehr großzügig gemeinnütziges Engagement in den Bereichen Kultur, Sport, Soziales, Bildung und Umwelt.

Detaillierte Informationen zum Spendenantrag

Unser Verständnis der Spendenvergabe

  • Die Sparkasse Allgäu vergibt nach eigenem Ermessen, in der Regel jährlich, Spenden für gemeinnützige und mildtätige Zwecke in ihrem Geschäftsgebiet.
  • Eine Förderung ist nicht vorgesehen
     - von Privatpersonen und von diesen ausgerichteten Veranstaltungen,
     - von Parteien und diesen nahestehenden Einrichtungen sowie
     - bei kommunalen Pflichtaufgaben.
  • Als Antragssteller müssen Sie von der Körperschaftsteuer befreit und in der Lage sein, eine steuerrechtlich anerkannte Zuwendungsbestätigung auszustellen.
  • Bei unserer Spendenvergabe achten wir auf eine Ausgewogenheit in den Regionen und Gruppen, sowie auf bestehende Geschäftsverbindungen zur Sparkasse Allgäu.
  • Bei größeren Spendenanträgen bitten wir Sie, uns Kostenaufstellungen, Eigenmittel- oder Zuschussnachweise etc. einzureichen, damit wir uns ein Gesamtbild Ihrer geplanten Maßnahmen machen können.
  • Auf jeden Fall benötigen wir von Ihnen, auch aus steuerlichen Gründen, den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Spendenantrag.

Abgabefristen:
Die Spendenanträge werden im aktuellen Kalenderjahr gesammelt und müssen bis spätestens 31.12. bei der Sparkasse Allgäu, Residenzplatz 23, 87435 Kempten oder einer unserer Filialen eingereicht werden. Die Auszahlung erfolgt dann im Folgejahr. Kleinspenden können bereits vorab von der Sparkasse genehmigt und ausbezahlt werden.


Steuerliche und aufsichtsrechtliche Behandlung :
Bei Spenden bis einschließlich 300,00 Euro genügen die Angaben zu Steuer im Spendenantrag. Über 300,00 Euro ist unmittelbar nach Eingang der Spende beim Spendenempfänger eine Zuwendungsbestätigung z.G. der Sparkasse Allgäu, Residenzplatz 23, 87435 Kempten oder der Sparkassenstiftung Allgäu, Residenzplatz 23, 87435 Kempten auszustellen.

Bei Zuwendungen aus dem „Reinertrag des Sparkassen-PS-Sparen und Gewinnens“ ist zusätzlich vom Spendenempfänger eine Erklärung über die Verwendung von Zuwendungen abzugeben.

Sponsoringantrag

Sponsoringantrag

Die Sparkasse Allgäu unterstützt in der Region durch Sponsoring sehr großzügig gemeinnütziges Engagement in den Bereichen Kultur, Sport,  Soziales, Bildung und Umwelt.

Detaillierte Informationen zum Sponsoringantrag

Unser Verständnis der Sponsoringvergabe

  • Sponsoring unterscheidet sich gegenüber Spenden durch die Vereinbarung einer Gegenleistung des Sponsoring-­Empfängers (z.B. Platzierung eines Logos).
  • Ziel unseres Sponsorings ist es, den Menschen im Geschäftsgebiet unsere Unterstützungs­leistung in der Region wahrnehmbar zu kommunizieren.
  • Eine Sponsoringförderung von Privatpersonen und Parteien sehen wir grundsätzlich nicht vor.
  • Bei unseren Sponsoringvergaben achten wir auf eine Ausgewogenheit in den Regionen und Gruppen, sowie auf bestehende Geschäftsverbindungen zur Sparkasse Allgäu.
  • Auf jeden Fall benötigen wir von Ihnen, auch aus steuerlichen Gründen, den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Sponsoringantrag.

Einreichung Sponsoringanträge:

Ihre Sponsoringanträge können Sie bei der Sparkasse Allgäu, Residenzplatz 23, 87435 Kempten oder einer unserer Filialen einreichen.

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