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Spendenantrag

Spendenantrag

Die Sparkasse Allgäu und die Sparkassenstiftung Allgäu unterstützen in der Region durch Spenden sehr großzügig gemeinnütziges Engagement in den Bereichen Kultur, Sport, Soziales, Bildung und Umwelt.

Detaillierte Informationen zum Spendenantrag

Unser Verständnis der Spendenvergabe

  • Die Sparkasse Allgäu vergibt nach eigenem Ermessen Spenden für gemeinnützige und mildtätige Zwecke in ihrem Geschäftsgebiet.
  • Keine Förderung von Privatpersonen und von diesen ausgerichteten Veranstaltungen, Parteien und diesen nahestehenden Einrichtungen sowie kommunalen Pflichtaufgaben.
  • Als Antragssteller müssen Sie von der Körperschaftsteuer befreit und in der Lage sein, eine steuerrechtlich anerkannte Zuwendungsbestätigung auszustellen.
  • Bei unserer Spendenvergabe achten wir auf eine Ausgewogenheit in den Regionen und Gruppen, sowie auf bestehende Geschäftsverbindungen zur Sparkasse Allgäu.
  • Nachhaltigkeit spielt für die Sparkasse Allgäu eine wichtige Rolle. Für uns bedeutet Nachhaltigkeit, dass wirtschaftlicher Erfolg mit sozialer und ökologischer Verantwortung im Einklang steht. Wir erwarten von unseren Spendenempfängern sich an unseren Dienstleister- und Lieferantenvereinbarungen zu orientieren, die über unsere Internetfiliale Sparkasse Allgäu einsehbar sind.
  • Bei größeren Spendenanträgen bitten wir Sie, uns Kostenaufstellungen, Eigenmittel- oder Zuschussnachweise etc. einzureichen, damit wir uns ein Gesamtbild Ihrer geplanten Maßnahmen machen können.

Einreichung des  Spendenantrages:

  • Abgabe in einer unserer Filialen
  • Per Post an die Sparkasse Allgäu, Residenzplatz 23, 87435 Kempten
  • Per Mail an event@sparkasse-allgaeu.de

Steuerliche und aufsichtsrechtliche Behandlung :

Bei Spenden bis einschließlich 300 Euro genügen die Angaben zu Steuer im Spendenantrag.

Über 300 Euro ist unmittelbar nach Eingang der Spende beim Spendenempfänger eine Zuwendungsbestätigung z.G. der Sparkasse Allgäu, Residenzplatz 23, 87435 Kempten oder der Sparkassenstiftung Allgäu, Residenzplatz 23, 87435 Kempten auszustellen.

Bei Zuwendungen aus dem „Reinertrag des Sparkassen-PS-Sparen und Gewinnens“ ist immer  vom Spendenempfänger eine Erklärung über die Verwendung von Zuwendungen abzugeben. Hierfür werden wir Ihnen den entsprechenden Vordruck zur Verfügung stellen.

Sponsoringantrag

Sponsoringantrag

Die Sparkasse Allgäu unterstützt in der Region durch Sponsoring sehr großzügig gemeinnütziges Engagement in den Bereichen Kultur, Sport,  Soziales, Bildung und Umwelt.

Detaillierte Informationen zum Sponsoringantrag

Unser Verständnis der Sponsoringvergabe

  • Die Sparkasse Allgäu unterstützt Vereine und Institutionen in der Region mit Spenden und Sponsoring.
  • Sponsoring unterscheidet sich gegenüber Spenden durch die Vereinbarung einer Gegenleistung des Sponsoring-Empfängers (z.B. Platzierung eines Logos).
  • Ziel unseres Sponsorings ist es, den Menschen im Geschäftsgebiet unsere Unterstützungs-leistung in der Region wahrnehmbar zu kommunizieren.
  • Nachhaltigkeit spielt für die Sparkasse Allgäu eine wichtige Rolle. Für uns bedeutet Nachhaltigkeit, dass wirtschaftlicher Erfolg mit sozialer und ökologischer Verantwortung im Einklang steht. Wir erwarten von unseren Sponsoringpartnern sich an unseren Dienstleister- und Lieferanten- vereinbarungen zu orientieren, die über unsere Internetfiliale Sparkasse Allgäu einsehbar sind.
  • Eine Sponsoringförderung von Privatpersonen und Parteien ist nicht vorgesehen.
  • Bei unseren Sponsoringvergaben achten wir auf Ausgewogenheit im Geschäftsgebiet sowie auf bestehende Geschäftsverbindungen zur Sparkasse Allgäu.
  • Auf jeden Fall benötigen wir von Ihnen, auch aus steuerlichen Gründen, den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Sponsoringantrag.

Einreichung Sponsoringanträge:

  • Abgabe in einer unserer Filialen
  • Per Post an die Sparkasse Allgäu, Residenzplatz 23, 87435 Kempten
  • Per Mail an event@sparkasse-allgaeu.de
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